Fragen, Antworten und Informationen zur aktuellen Corona-Situation Wir
Wahrung des Abstandsgebotes
- Bei Veranstaltungen ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den anwesenden Teilnehmern zwingend einzuhalten.
- Körperkontakte zwischen den Teilnehmenden und Gruppenanleitenden sind nach
Möglichkeit auf ein Minimum zu beschränken - Aktivitäten, die zu verstärktem Aerosolausstoß führen, wie z.B. Singen, sind zu vermeiden. Im Übrigen gelten die Vorgaben des § 5 Absatz 2 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2.
Besucherströme
- Eine Anmeldung zur Veranstaltung mit personenbezogenen Tickets ist erforderlich.
- Entsprechende Markierungen zur Einhaltung des Mindestabstandes am Einlass
sowie im Gruppenraum sind einzuhalten. - Soweit möglich sind Einbahnregelungen einzuhalten. Wartebereiche (z.B. Einlass, oder Sanitärräumen) sind mit Markierungen zur Einhaltung des Mindestabstandes versehen und müssen zwingend eingehalten werden.
Personenbezogene Einzelmaßnahmen
- Personen mit respiratorischen Krankheitssymptomen sind nicht Teilnahmeberechtigt.
- Veranstalter sowie Teilnehmende müssen grundsätzlich eine FFP2 Maske tragen, sofern es der Gesundheitszustand erlaubt.
- Für Teilnehmer sind die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. der allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie Husten- und Niesetikette, gründliche Händehygiene, Abstandsregelung etc.)durch Hinweisschilder kenntlich gemacht.
- Alle Personen müssen sich Einlass auf das Veranstaltungsgelände die Hände
desinfizieren. Geeignete Desinfektionsspender hierfür in ausreichender Anzahl vorhanden. - Die Kontaktdaten aller anwesenden Personen werden
zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten unter Einhaltung der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben und für die Frist von 4 Wochen
aufbewahrt; nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten unverzüglich
gelöscht.
Es wird gewährleisten, dass unbefugte Dritte von den erhobenen Daten
keine Kenntnis erlangen. Eine anderweitige Verwendung ist unzulässig.
Zu erheben sind Datum und Uhrzeit, Vor- und Nachname sowie Telefonnummer oder
E-Mail-Adresse. Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, sind an der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen.
Veranstaltungsbezogene Maßnahmen:
- Kontaktflächen werden regelmäßig mit einem viruziden Mittel desinfiziert.
- Die Sanitäranlagen werden regelmäßig mit einem viruziden Mittel desinfiziert.
Es wird ausreichend Desinfektionsmittel zur verfügung gestellt sodass Teilnehmer die Sanitäranlagen vor benutzung nochmals selbst desinfizieren können. - Eine Bewirtung darf entsprechend den Vorgaben erfolgen.
- Um die Belastung in den Innenräumen mit Aerosolen zu minimieren sind die Türen der
Räumlichkeiten jederzeit geöffnet. - In Sanitärräumen sind Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung gestellt.
Generell gilt
- An allen Eingängen ist durch deutlich sichtbare Aushänge in verständlicher Form
auf die einzuhaltenden Hygienestandards und Zugangsbeschränkungen
hinzuweisen, sowie darauf, dass Zuwiderhandlungen zum Verweis aus der
Veranstaltung führen können. - Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen.
- Alle Personen werden gebeten, auch außerhalb des Veranstaltungsgeländes die
Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sowie die Kontakte zu anderen
Personen auf ein notwendiges Maß zu beschränken.
Corona Warn Apps
Wir haben QR-Codes ausgehangen die sowohl mit der Corona-Warn-App als auch mit der luca App zu scannen sind.
Wir bitten alle Teilnehmer diese Möglichkeit zu nutzen.